13.02.2009

Vermittlungsverfahren zu ELENA

Zur Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung den Vermittlungsausschuss angerufen.

Dadurch möchte er erreichen, dass ausschließlich der Bund für die Kosten von ELENA aufkommt. Da er derjenige sei, der die Wirtschaft in erheblichem Umfang entlasten möchte, müsse er das neue Verfahren auch dauerhaft finanzieren. Es sei nicht sachgemäß, hierfür ab 2014 die Länderbehörden heranzuziehen, so wie es der Bundestagsbeschluss derzeit vorsieht. Außerdem fordert der Bundesrat eine Korrektur des Anwendungsbereichs von ELENA. So sollten die Verdienstauskünfte zum Wohngeldantrag ausgenommen werden. Der ansonsten zu erwartende Verwaltungsaufwand belaste die Länder enorm und sei in der Sache nicht gerechtfertigt.

Der elektronische Entgeltnachweis soll die bisher papiergebundenen Bescheinigungen ablösen, die Arbeitnehmer zur Beantragung verschiedener Sozialleistungen benötigen. Nach Schätzungen der Bundesregierung wird die Wirtschaft hierdurch jährlich mit rund 85 Millionen Euro entlastet.

Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)

Drucksache 53/09 (Beschluss)

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