Zur Umstrukturierung der Kfz-Steuer hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung den Vermittlungsausschuss angerufen. Er fordert eine höhere Entschädigung der Länder für den künftigen Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kfz-Steuer. Außerdem wendet er sich gegen die ersatzlose Streichung der Länderbeteiligung an der Lkw-Maut.
Nach Ansicht der Länder geht die beabsichtige Entschädigungsregelung von einem falschen Basiswert aus. Das tatsächliche Aufkommen der Kfz-Steuer aus dem Jahr 2008 sei nicht dauerhaft repräsentativ, da es wegen der im letzten Jahr beschlossenen Steuerbefreiung für neuzugelassene Pkws mindestens 55 Millionen Euro niedriger ausgefallen ist.
Außerdem wehren sich die Länder dagegen, dass mit der Neuregelung der Kfz-Steuer ihre Beteiligung am Aufkommen aus der Lkw-Maut gestrichen werden soll. Hierfür gebe es keinen Grund. Denn die Mautbeteiligung stehe in keinem Zusammenhang zur Neuregelung der Kfz-Steuer. Auf beide Aspekte hatte der Bundesrat bereits im Zuge seiner Beratung zum Nachtragshaushalt hingewiesen.
Darüber hinaus verlangen die Länder, dass die Höhe der Mautsätze weiterhin nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden darf. Die Gebühr sei für die wirtschafts- und verkehrspolitischen Interessen der Länder sehr wichtig. Außerdem könne über die Zustimmung sichergestellt werden, dass Mauteinnahmen in vollem Umfang für eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur genutzt werden. Die bislang erforderliche Zustimmung des Bundesrates war durch den Gesetzesbeschluss des Bundestages aufgehoben worden. Stattdessen soll künftig allein das Parlament Änderungen der Mauthöheverordnung zustimmen.
Nach den geplanten Neuregelungen richtet sich die Kfz-Steuer künftig vor allem nach dem CO2-Ausstoß und bietet damit einen Anreiz zum Erwerb schadstoffarmer Pkws. Die im Gesetz ebenfalls enthaltene Regelung zur finanziellen Entschädigung der Länder ist erforderlich, da die Ertragskompetenz für die Kfz-Steuer durch eine flankierende Grundgesetzänderung auf den Bund übergehen soll.
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz - KraftStÄndG)
Drucksache 119/09 (Beschluss)
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