27.02.2009

Vermittlungsausschuss berät drei Gesetze

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am

Mittwoch, 4. März 2009, 17 Uhr,

im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,

Saal 1.128,

zu seiner 11. Sitzung zusammen, um folgende Gesetze zu beraten:

  1. Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung
  2. Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (zustimmungsbedürftig)
  3. Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer (zustimmungsbedürftig)


Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Telekommunikationsentschädigung reagiert der Bundestag auf Beschwerden der Telekommunikationsbranche, dass die geltenden Entschädigungen angesichts der Vorratsdatenspeicherung und der damit verbundenen Pflichten nicht mehr ausreichend seien. Die Länder wehren sich gegen die Höhe der geplanten Entschädigungen.

Das ELENA-Verfahrensgesetz schafft die Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Entgeltnachweis. Dieser soll die bisher papiergebundenen Bescheinigungen ablösen, die Arbeitnehmer zur Beantragung verschiedener Sozialleistungen benötigen. Hierdurch möchte der Bund die Wirtschaft mit rund 85 Millionen Euro jährlich entlasten. Da die Initiative für das Vorhaben vom Bund ausging, sind die Länder der Ansicht, dass er für die entstehenden Kosten allein aufzukommen hat. Die ab 2014 vorgesehene Finanzierung durch die Länderbehörden lehnen sie deshalb ab. Außerdem verlangt der Bundesrat eine Korrektur des Anwendungsbereichs von ELENA.

Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Neuregelung der Kfz-Steuer fordert der Bundesrat eine höhere Entschädigung der Länder für den künftigen Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kfz-Steuer. Gegen die Umstellung der Steuer auf den CO2-Ausstoß hat der Bundesrat keine Einwendungen.

Die Vorbesprechungen finden für die

  • A-Seite in Saal 2.088 und die
  • B-Seite in Saal 2.128

jeweils um 16.00 Uhr statt.

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Akkreditierungshinweis

Es besteht die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Anschluss an die
Sitzung für Statements zur Verfügung.

Voraussetzung für den Zugang zum Bundesratsgebäude ist eine Jahresakkreditierung des Deutschen Bundestages oder des Presse- und
Informationsamtes der Bundesregierung beziehungsweise die Akkreditierung für die Legislaturperiode. Tagesakkreditierungen sind über die Pressestelle des
Bundesrates (Fax: 030 18 9100-198) unter Angabe des Namens, des Mediums, des Geburtsdatums und des Geburtsortes möglich.

Für Rückfragen steht die Pressestelle (Telefon: 030 18 9100-171) gerne zur Verfügung.

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