Im Vermittlungsverfahren zu den Neuregelungen der Telekommunikationsentschädigung konnten sich Bund und Länder heute auf einen Kompromiss verständigen.
Hiernach soll sich die Entschädigung einer Telekommunikationsüberwachung bzw. Datenübermittlung künftig verstärkt nach der Dauer der Maßnahme richten. Insofern ist der Bund den Ländern entgegengekommen. Diese hielten es für nicht sachgerecht, dass bei einer Ausleitung der überwachten Kommunikation bzw. Daten je angefangenem Monat die volle Pauschale anfallen sollte. Die nunmehr vorgesehenen Sätze richten sich nach zeitlich kürzeren Intervallen. Erst wenn die Maßnahme länger als zwei Wochen dauert, fällt eine Monatspauschale an. Darüber hinaus schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die Pauschalen für Auskünfte über Verkehrsdaten zu kürzen. In den Einigungsvorschlag übernommen wurde außerdem die Forderung des Bundesrates, dass auch bei einer Auskunft über die Struktur einer Funkzelle ein Abschlag möglich ist, soweit sich diese Leistung nach den tatsächlichen Personalkosten berechnet.
Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Änderungen noch bestätigen. Der Bundestag befasst sich bereits morgen mit dem Einigungsvorschlag, der Bundesrat anschließend am Freitag, 6. März 2009.
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