04.03.2009

Kompromiss beim ELENA-Verfahren

Bei der Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat sich der Vermittlungsausschuss heute darauf verständigt, dass die Anschubfinanzierung des Vorhabens für den Zeitraum 2009 bis 2013 durch Bundesmittel erfolgt. Pro Jahr sollen hierfür 11 Millionen Euro bereitstehen. Ab 2014 soll die Finanzierung des Vorhabens von denjenigen Bundes- und Länderbehörden getragen werden, die über ELENA Daten abrufen.

Ursprünglich war vorgesehen, dass der Bund für die Anschubfinanzierung ein Darlehen zur Verfügung stellt, welches ab 2019 zurückzuzahlen gewesen wäre. Der Bundesrat hatte jegliche Beteiligung der Länderbehörden an der Finanzierung abgelehnt und in seinem Anrufungsbeschluss gefordert, dass der Bund für sämtliche Kosten aufkommt.

Nicht einigen konnten sich Bund und Länder darauf, das Wohngeld von dem Verfahren auszunehmen. Damit bleibt ELENA auf Auskünfte über den Arbeitsverdienst beim Wohngeldantrag anwendbar. Die Länder hatten die Einbeziehung des Wohngeldes wegen des ihrer Ansicht nach unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes abgelehnt.

Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Änderung noch bestätigen. Der Bundestag befasst sich mit dem Einigungsvorschlag bereits morgen, der Bundesrat anschließend am Freitag, 6. März 2009. Stimmen beide Häuser zu, könnte das Gesetz wie geplant in Kraft treten und mit den Vorbereitungen zu ELENA bereits in diesem Jahr begonnen werden.

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2012 löst der elektronische Entgeltnachweis dann die bisher papiergebundenen Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld ab.

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