Nach dem heutigen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Umstrukturierung der Kfz-Steuer fällt die Entschädigung der Länder 150 Millionen Euro höher aus als ursprünglich geplant. Demnach sollen die Länder für den Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kfz-Steuer jährlich rund 8,99 Milliarden Euro erhalten.
Dagegen bleibt es bei der Regelung im Gesetzesbeschluss des Bundestages, wonach Änderungen der Mauthöheverordnung künftig nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Änderung noch bestätigen. Der Bundestag befasst sich bereits morgen mit dem Einigungsvorschlag, der Bundesrat am Freitag, 6. März 2009. Stimmen beide Häuser zu, könnte das Gesetz wie geplant am 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Zentrale Neuregelung des Gesetzes ist, dass sich die Höhe der Kfz-Steuer künftig überwiegend am CO2-Ausstoß orientiert. Die Steuer bietet damit einen Anreiz zum Erwerb schadstoffarmer Pkw.
1.022 Zeichen