Die Neuregelung der Telekommunikationsentschädigung für Überwachungsmaßnahmen ist endgültig beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung keinen Einspruch gegen das Gesetz erhoben und den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses damit gebilligt.
Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern waren Meinungsverschiedenheiten zur konkreten Ausgestaltung der geplanten Entschädigung. Kernpunkt der nunmehr beschlossenen Einigung ist, dass sich die Pauschalen künftig verstärkt nach der Dauer der Maßnahme richten. Außerdem wurden die Entschädigungssätze für die Abfrage von Verkehrsdaten gekürzt.
Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG)
Drucksache 198/09 (Beschluss)
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