06.03.2009

Bundesrat stimmt Kfz-Steuer-Umstellung und Grundgesetzänderung zu

Der Bundesrat hat heute den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Kfz-Steuer bestätigt und der Reform zugestimmt. Die insoweit notwendige Grundgesetzänderung erhielt ebenfalls die erforderliche Mehrheit.

Damit richtet sich die Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 1. Juli 2009 vermehrt nach dem CO2-Ausstoß. Ab diesem Zeitpunkt fließen die Einnahmen aus der Steuer nicht mehr den Ländern, sondern dem Bund zu.

Dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses vorangegangen waren Unstimmigkeiten über die Höhe der Entschädigung, die die Länder für den Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kfz-Steuer erhalten. Entsprechend der nunmehr beschlossenen Einigung erhalten sie 150 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Damit stehen ihnen als Ausgleich insgesamt rund 8,99 Milliarden Euro zu.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108)

Drucksache 118/09 (Beschluss)

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

Drucksache 197/09 (Beschluss)

1.060 Zeichen

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