Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am
Mittwoch, 27. Mai 2009, 17 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zu seiner 12. Sitzung zusammen, um folgende Vorhaben zu beraten:
- Änderungen des Lebensmittel- und Futterrechts
- Änderungen zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und Direktzahlungen
- Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht
- Änderung der Biokraftstoffförderung
Die Vorbesprechungen finden für die
- A-Seite in Saal 2.088 und die
- B-Seite in Saal 2.128
jeweils um 16.00 Uhr statt.
Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss zu allen vier Gesetzen am 15. Mai 2009 angerufen.
Die Änderungen im Lebensmittel- und Futterrecht sollen als Konsequenz aus den Gammelfleischskandalen den Schutz vor verdorbenen Produkten verbessern. Künftig müssen Lebensmittelunternehmer die Behörden informieren, wenn ihnen nicht sichere Lebensmittel angeboten werden. Der Bundesrat möchte darüber hinaus die Informationsrechte der Lebensmittelbehörden verbessern und damit die Verbraucherinteressen noch weiter stärken. Außerdem wendet er sich gegen das Frühwarnsystem, das zusätzlich zu den bestehenden Schnellwarn- und Informationssystemen geplant ist.
Die Neuregelungen zur gemeinsamen Marktorganisationen sollen konfinanzierte EG-Sondermaßnahmen ermöglichen, um absatzgefährdete Produkte auf dem deutschen Markt zu unterstützen. Der Bundesrat hält die geplante Mischfinanzierung von Bund und Ländern für unzulässig.
Bei der Modernisierung des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts fordert der Bundesrat weitergehende Verfahrenserleichterungen und mehr Informationen für die zuständigen Stellen. Außerdem setzt er sich dafür ein, dass unnötige finanzielle Anreize für Verfahrensbeistände zur Einlegung von Rechtsmitteln in Kindschaftssachen gestrichen werden.
Im Zusammenhang mit der verstärkten Förderung von Biokraftstoffen möchte der Bundesrat erreichen, dass die derzeitige Beimischungsquote von Biodiesel nicht reduziert wird. Außerdem verlangt er Steuererleichterungen für Biodiesel und Pflanzenöl, um deren Absatz nicht weiter zu gefährden.
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