27.05.2009

Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts bestätigt

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich heute mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften befasst und den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 23. April 2009 bestätigt.

Damit bleibt das Gesetz, das Verfahrensvorschriften für interne verwaltungsrechtliche Streitigkeiten der beiden Berufsgruppen neu regelt, unverändert. Aus diesem Grund erübrigt sich eine erneute Beschlussfassung im Deutschen Bundestag. Der Bundesrat entscheidet in seiner nächsten Sitzung am 12. Juni 2009 darüber, ob er gegen das Vermittlungsergebnis Einspruch einlegen will.

789 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.