Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute den Gesetzesbeschluss zur geänderten Biokraftstoffförderung bestätigt.
Zu dem Bundestagsbeschluss hatte der Bundesrat am 15. Mai 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen und unter anderem Steuererleichterungen für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffe gefordert. Der Vermittlungsausschuss hat Änderungen am Gesetz jedoch abgelehnt.
Am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat nun die Möglichkeit, Einspruch gegen das unveränderte Gesetz einzulegen. Nur, wenn der Bundestag einen solchen Einspruch mit der erforderlichen Mehrheit überstimmt, kann das Gesetz in Kraft treten.
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