Der Bundesrat hat heute mit der Mehrheit seiner Stimmen Einspruch gegen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Biokraftstoffförderung eingelegt.
Der Vermittlungsausschuss hatte den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2009 unverändert bestätigt. Die Forderungen der Länder nach Steuererleichterungen für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffe sowie einer Änderung des geplanten Mindestanteils von Biodiesel an fossilem Diesel blieben damit unberücksichtigt.
Damit das Gesetz dennoch in Kraft treten kann, muss der Deutsche Bundestag den Einspruch des Bundesrates mit der Mehrheit seiner Stimmen zurückzuweisen.
Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
Drucksache 540/09 (Beschluss)
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