Nach der heute vom Vermittlungsausschuss abgegebenen Empfehlung sollen die vom Bundestag beschlossenen erweiterten Befugnisse für Helfer des THW noch einmal korrigiert werden.
Mit seinem Einigungsvorschlag spricht sich das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat dafür aus, von einer originären Befugnis zur Gefahrenabwehr für die Einsatzhelfer abzusehen. Damit greift der Vermittlungsausschuss die Position des Bundesrates auf, der eine solche Befugnis aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt hatte.
Die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene Regelung macht stattdessen deutlich, dass Einsatzkräfte des THW bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen der örtlichen Einsatzleitung unterstehen. Ihre Rechte sollen sich dementsprechend aus den Weisungen und rechtlichen Zuständigkeiten der Einsatzleitung ergeben.
Ebenfalls aufgegriffen hat der Vermittlungsausschuss die Forderung des Bundesrates, den Einsatzkräften des THW bei der Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gegenüber den Feuerwehren keine erweiterten Befugnisse einzuräumen. Darüber hinaus enthält der Einigungsvorschlag eine klarstellende Kostenregelung. Sie sieht vor, dass das THW für Maßnahmen der Amtshilfe Auslagen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes gegenüber der ersuchenden Behörde erheben kann. Auch dies war von Ländern geltend gemacht worden.
Die Vermittlungsempfehlung muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Der Bundestag wird sich noch in dieser Woche damit befassen. Der Bundesrat entscheidet am 10. Juli 2009 über seine Zustimmung.
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