Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich heute darauf verständigt, es bei den bisherigen Zuständigkeiten zur Marktunterstützung absatzgefährdeter Produkte zu belassen. Sie gelten demnach auch für Fördermaßnahmen zur Vermarktung solcher Erzeugnisse, die zur Bekämpfung von Tierseuchen Beschränkungen unterliegen.
Im Gegensatz zu den vom Bundestag beschlossenen Änderungen der Gemeinsamen Marktorganisationen soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung weiterhin für die Durchführung von Interventionen nach dem MOG verantwortlich sein. Die Umsetzung sonstiger marktstützender Sondermaßnahmen obliegt den Ländern.
Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag befasst sich in dieser Woche damit, der Bundesrat entscheidet am 10. Juli 2009 über seine Zustimmung.
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