Die Länder haben heute die vom Bundestag beschlossene Absenkung der Vergütung für Solarstrom an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das Gesetz gefährde in seiner aktuellen Fassung den Produktions- und Forschungsstandort für Photovoltaik in Deutschland und stelle die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien in Frage, warnt der Bundesrat.
Der Bundestag möchte den Ausbau der solaren Strahlungsenergie in Deutschland gewährleisten, gleichzeitig jedoch die aus seiner Sicht eingetretene Überförderung abbauen. Er will daher die Vergütungssätze an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostenentwicklungen anpassen und die Preise für Strom aus Anlagen auf Gebäuden um 16 Prozent absenken. Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 15 und bei Anlagen auf Konversionsflächen elf Prozent betragen. Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden. Ausgenommen sind lediglich Anlagen, die sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden, der vor dem 25. März 2010 beschlossen war.
Der Bundesrat fordert dagegen, die Verringerung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 für Strom aus Hausdachanlagen sowie aus Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.
Nun muss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nach Kompromissmöglichkeiten zwischen den beiden Positionen suchen.
... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Drucksache 284/10 (Beschluss)
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