Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung das Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Sie verlangen, dass der Bund die aus dem Gesetz resultierenden Mehrausgaben allein trägt.
Mit dem Gesetz verfolgt der Bundestag das Ziel, das BAföG weiterzuentwickeln. Neben der Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge sieht er daher auch strukturelle Anpassungen an Entwicklungen in den Ausbildungsgängen der Schulen und Hochschulen vor.
Die Bedarfssätze sollen um zwei, die Freibeträge um drei Prozent steigen. Daneben soll die allgemeine Altersgrenze der Ausbildungsförderung von 30 Jahren für Masterstudiengänge auf 35 Jahre angehoben werden.
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am 4. Juni 2010 Stellung genommen und deutlich gemacht, dass angesichts der Finanzsituation der Länder die Ausweitung der Leistungen unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen ist. Die Länder hatten daher ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, vom Bund im Bildungsbereich mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt zu werden.
Bund und Länder haben auf dem Bildungsgipfel am 10. Juni 2010 jedoch keine Lösung der Finanzierungsproblematik gefunden.
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Drucksache 359/10 (Beschluss)
1.412 Zeichen