Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Dienstag, 14. September 2010, 18.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3 - 4, 10117 Berlin, Saal 1.128,
zusammen, um über die geplante Erhöhung des BAföG zu beraten.
Der Bundesrat hatte am 9. Juli 2010 den Vermittlungsausschuss angerufen und verlangt, dass der Bund die aus dem Gesetz resultierenden Mehrausgaben allein trägt.
Mit dem Gesetz verfolgt der Bundestag das Ziel, das BAföG weiterzuentwickeln. Die Bedarfssätze sollen um zwei, die Freibeträge um drei Prozent steigen. Daneben soll die allgemeine Altersgrenze der Ausbildungsförderung von 30 Jahren für Masterstudiengänge auf 35 Jahre angehoben werden.
Der Bundesrat hatte jedoch bereits in seiner Stellungnahme vom 4. Juni 2010 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich gemacht, dass angesichts der Finanzsituation der Länder die Ausweitung der Leistungen unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen ist.
Die Länder hatten daher den Bund aufgefordert, sie im Bildungsbereich mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln zu unterstützen. Auf dem Bildungsgipfel am 10. Juni 2010 haben Bund und Länder jedoch keine Lösung der Finanzierungsproblematik gefunden.
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