Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Dienstag, 5. Oktober 2010, 18.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3 - 4, 10117 Berlin, Saal 1.128,
zusammen, um drei Gesetzesvorhaben zu beraten: die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger, die geplante BAföG-Erhöhung und die Umsetzung der Bankenrichtlinie.
Zur Bundesbeteiligung an den so genannten KdU hatte der Bundesrat bereits im Dezember letzten Jahres den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung angerufen. Die Länder waren mit der vom Bundestag beschlossenen Absenkung der prozentualen Bundesbeteiligung von 25,4 auf durchschnittlich 23,6 Prozent für das Jahr 2010 nicht einverstanden. Der Vermittlungsausschuss hat seine Beratungen hierzu im Januar 2010 vertagt und nimmt sie nunmehr wieder auf.
Ebenfalls fortgesetzt werden die am 14. September 2010 vertagten Verhandlungen zur geplanten BAföG-Erhöhung. Der Bundesrat fordert mit Hinweis auf die angespannte Finanzlage der Länder, dass der Bund die aus dem Gesetz resultierenden Mehrkosten allein trägt. Eine vom Vermittlungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hatte keine Einigung erzielen können.
Zum ersten Mal berät der Ausschuss die Umsetzung der Bankenrichtlinie. Die Länder wollen mit ihrer Anrufung vom 24. September 2010 erreichen, dass der Bundestag den Alleingang Deutschlands bei der Erhöhung des Selbstbehalts von fünf auf zehn Prozent bei Verbriefungstransaktionen rückgängig macht. Aus Sicht des Bundesrates beeinträchtigt diese Erhöhung des Selbstbehalts unvermeidlich den deutschen Verbriefungsmarkt, der jedoch vor allem für die Kapitalbeschaffung kleiner und mittlerer Unternehmen unverzichtbar ist.
1.749 Zeichen