11.10.2010

Vermittlungsausschuss berät nochmals BAföG-Erhöhung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat setzt am

Donnerstag, 14. Oktober 2010, 17.00 Uhr,

im Bundesrat, Leipziger Straße 3 - 4, 10117 Berlin,

Saal 1.128,

seine Beratungen zur BAföG-Erhöhung und zur Umsetzung der Bankenrichtlinie fort. Beide Themen hatte er in der letzten Sitzung Anfang Oktober vertagt. Außerdem unternehmen die Vermittler einen weiteren Versuch, einen Kompromiss zur Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger zu erzielen.

Bei der geplanten BAföG-Erhöhung fordert der Bundesrat mit Hinweis auf die angespannte Finanzlage der Länder, dass der Bund die aus dem Gesetz resultierenden Mehrkosten allein trägt. Eine vom Vermittlungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hatte keine Einigung erzielen können. In der letzten Sitzung wurde ein Vorschlag der Bundesregierung diskutiert, jedoch nicht abschließend beraten.

Ebenfalls fortgesetzt werden die Beratungen zur Umsetzung der Bankenrichtlinie mit dem umstrittenen Banken-Selbstbehalt. Die Länder wollen über das Vermittlungsverfahren erreichen, dass der Bundestag den Alleingang Deutschlands bei der Erhöhung des Selbstbehalts von fünf auf zehn Prozent bei Verbriefungstransaktionen rückgängig macht. Aus Sicht des Bundesrates beeinträchtigt diese Erhöhung des Selbstbehalts unvermeidlich den deutschen Verbriefungsmarkt, der jedoch vor allem für die Kapitalbeschaffung kleiner und mittlerer Unternehmen unverzichtbar ist.

Zur Bundesbeteiligung an den so genannten KdU hatte der Bundesrat bereits im Dezember letzten Jahres den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung angerufen. Die Länder waren mit der vom Bundestag beschlossenen Absenkung der prozentualen Bundesbeteiligung von 25,4 auf durchschnittlich 23,6 Prozent für das Jahr 2010 nicht einverstanden. Nach dem Scheitern des ersten Einigungsversuches am letzten Dienstag folgt nun die zweite von drei Sitzungen, die die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses für den Abschluss des Verfahrens vorschreibt.

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Akkreditierungshinweis

Es besteht die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Anschluss an die Sitzung für Statements zur Verfügung.

Voraussetzung für den Zugang zum Bundesratsgebäude ist eine Jahresakkreditierung des Deutschen Bundestages oder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung beziehungsweise die Akkreditierung für die Legislaturperiode. Tagesakkreditierungen sind über die Pressestelle des Bundesrates (pressestelle@bundesrat.de) unter Angabe des Namens, des Mediums, des Geburtsdatums und des Geburtsortes möglich.

Für Rückfragen steht die Pressestelle (Telefon: 030 189100-171) gerne zur Verfügung.

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