Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich heute darauf geeinigt, die BAföG-Erhöhung zu bestätigen. Damit bleibt es bei der Anhebung der Bedarfssätze, der Freibeträge und der Höchstaltersgrenze. Hintergrund für die Entscheidung des Vermittlungsausschusses ist die verbindliche Zusage der Bundesregierung, Forschungsprojekte im Hochschulbereich finanziell zu unterstützen. Am morgigen Freitag entscheidet der Bundesrat über die endgültige Zustimmung zur BAföG-Erhöhung.
Zur Umsetzung der Bankenrichtlinie hat der Vermittlungsausschuss ebenfalls einen Einigungsvorschlag beschlossen: Er empfiehlt dem Bundestag, die Übergangsfrist für den erhöhten Bankenselbstbehalt bei Verbriefungstransaktionen um zwei Jahre zu verlängern. Erst ab dem Jahr 2015 gilt dann der zehnprozentige Selbstbehalt. Die von den Vermittlern vorgeschlagene Änderung des Gesetzes müsste zunächst vom Deutschen Bundestag umgesetzt werden. Im Anschluss kann der Bundesrat entscheiden, ob er das geänderte Gesetz akzeptiert oder Einspruch einlegt.
Zur umstrittenen Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger konnte der Vermittlungsausschuss auch heute keinen Kompromiss erzielen. Er hat die zweite von drei Sitzungen, die die Geschäftsordnung für die Beendigung eines Vermittlungsverfahrens vorschreibt, ergebnislos abgeschlossen.
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