Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, 19. Januar 2011, 17.30 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zusammen, um sich mit der Hartz IV-Reform zu befassen. Er wurde von der Bundesregierung angerufen, nachdem der Bundesrat am 17. Dezember 2010 dem Gesetz die Zustimmung verweigert hatte. Eine vom Vermittlungsausschuss eingesetzte informelle Arbeitsgruppe hat bereits vor Weihnachten ihre Arbeit aufgenommen. Sie setzt ihre Beratungen am 19. Januar 2011 ab 15.30 Uhr - ebenfalls im Bundesratsgebäude, Saal 1.128 - fort.
Zudem befasst sich der Ausschuss auch mit der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Kommunen für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen. Hierzu hatte der Bundesrat am 17. Dezember 2010 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Er ist mit der vom Bundestag für das Jahr 2011 beschlossenen Festsetzung der Bundesbeteiligung auf durchschnittlich 25,1 Prozent nicht einverstanden. Aus Sicht der Länder ist diese Quote nicht ausreichend, um die gesetzlich verankerte Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zu erreichen. Daher fordert der Bundesrat die Ausrichtung der im Gesetz enthaltenen Anpassungsformel an den tatsächlichen Unterkunftskosten. Bisher ist die Höhe der Bundesbeteilung anhand der Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu ermitteln.
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