09.02.2011

Vermittlungsausschuss schlägt Änderungen bei Hartz IV vor

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute mehrheitlich einen Vorschlag der Regierungskoalition mit umfangreichen Änderungen an der umstrittenen Hartz IV-Reform angenommen.

Der Beschluss sieht vor, die Zuständigkeit für das Bildungs- und Teilhabepaket vollständig auf die Kommunen zu übertragen und diesen die Kosten zu erstatten. Das Gesamtpaket soll erweitert werden - zum Beispiel um ein Mittagessen für Hortkinder, dessen Kosten der Bund für die nächsten drei Jahre übernimmt. Auch Kinder von Wohngeldempfängern sollen Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen können.

Unverändert bleiben soll es dagegen bei der vom Bundestag im Dezember 2010 beschlossenen Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um fünf auf 364 Euro. Allerdings werden Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet. Außerdem stellt der Vorschlag klar, dass die Kosten für dezentrale Warmwasserbereitung nicht zum Hartz IV-Regelsatz gehören und vom Bund übernommen werden.

Der Vermittlungsausschuss empfiehlt, die Reform rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen und die noch nicht gewährten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch einen pauschalierten Geldbetrag rückwirkend auszuzahlen.

Hintergrund für den heute beschlossenen Änderungsvorschlag sind einige Erklärungen zu Protokoll des Vermittlungsausschusses, in denen die Bundesregierung den Ländern unter anderem zusichert, in drei Schritten bis zum Jahr 2014 die Kosten für die Grundsicherung im Alter zu übernehmen. Weitere Protokollerklärungen befassen sich mit den Themen Mindestlohn, "Equal Pay" in der Zeitarbeit und Gemeindefinanzreform. Sie sind formal jedoch nicht Gegenstand des Vermittlungsvorschlages.

Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungen an der Hartz IV-Reform noch bestätigen. Geplant ist, dass sich am Freitagmorgen der Deutsche Bundestag und direkt im Anschluss daran der Bundesrat damit befasst. Sollte es im Bundesrat keine Zustimmung zu dem geänderten Gesetz geben, könnte in weiteren Vermittlungsverfahren nochmals nach Einigungsmöglichkeiten gesucht werden.

Seine Beratungen zur Höhe der Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose hat der Vermittlungsausschuss vertagt.

Den konkret ausformulierten Änderungsvorschlag finden Sie unter http://www.bundesrat.de//SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/termine-to/17wp/2011-02-09_20Sitzung.html.

2.292 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.