23.02.2011

Einigung zu Hartz IV-Reform

Im zweiten Vermittlungsverfahren zur Hartz IV-Reform haben Bund und Länder heute eine endgültige Einigung erzielt. Sie verständigten sich darauf, den Regelsatz rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro und ab 2012 um weitere drei Euro zu erhöhen - unabhängig von den notwendigen Anpassungen aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung.

Das vom Bundestag bereits am 11. Februar 2011 aufgrund des ersten Vermittlungsverfahrens erweiterte Bildungspaket für bedürftige Kinder soll nochmals aufgestockt werden, um mehr Geld für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen investieren zu können. Der Vermittlungsausschuss einigte sich auf einen Modus zur entsprechenden Kostenerstattung für die Kommunen. In diesem Zusammenhang setzt der Einigungsvorschlag auch die Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose für die nächsten Jahre fest. Die Höhe der Beteiligungsquote hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern geführt.

Neben diesen konkret formulierten Gesetzesänderungen einigten sich die Vermittler auch auf verschiedene Protokollerklärungen zu Lohnuntergrenzen bei der Zeitarbeit, Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe und der Weiterbildungsbranche sowie Verabredungen für die Gemeindefinanzkommission. Diese betreffen jedoch nicht das laufende Gesetzgebungsverfahren.

Bundestag und Bundesrat müssen die heute vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Gesetzesänderungen noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich damit am Freitag, dem 25. Februar 2011. Der Bundesrat hält hierfür eigens eine Sondersitzung ab, um das Verfahren schnellstmöglich abzuschließen und eine baldige Auszahlung der geänderten Regelsätze zu ermöglichen.

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