Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute eine Einigung zu den Reformen am Arbeitsmarkt erzielt. Er schlägt vor, das Gesetz in drei Punkten zu verändern:
Die Förderung der Einstiegsqualifizierung bleibt auf Dauer erhalten und wird als unbefristetes Regelinstrument im dritten Sozialgesetzbuch formuliert. Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer auf 12 Monate wird wieder gestrichen - dies gilt für Maßnahmen, die bis Ende des Jahres 2014 begonnen haben. Bildungsträger können zukünftig damit beauftragt werden, gezielt "arbeitsmarktfernere" Personengruppen weiterzubilden, die zum Beispiel Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein haben.
Keine Änderungsempfehlung gaben die Vermittler dagegen zum Gründungszuschuss ab. Daher bleibt es bei den Regelungen, die der Bundestag hierzu im Oktober beschlossen hatte. Eine Evaluation soll deren praktische Umsetzung in den nächsten Jahren beobachten - darauf einigten sich Bund und Länder in einer Protokollerklärung.
Die Bundesregierung sagte den Ländern außerdem zu, zeitnah auf eine Anpassung des Fachkonzepts der Bundesagentur für Arbeit hinzuwirken. Hierbei soll auf passgenaue und flexible berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen - zum Beispiel in Jugendwerkstätten und Produktionsschulen - geachtet werden.
Der heute beschlossene Einigungsvorschlag wird direkt dem Deutschen Bundestag zugeleitet, der sich voraussichtlich am kommenden Donnerstag damit befasst. Der Bundesrat könnte dann am Freitag, 25. November 2011 über das geänderte Gesetz abstimmen.
Bei den beiden anderen Tagesordnungspunkten konnte der Vermittlungsausschuss heute noch keine Kompromisse erzielen: Zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen schloss er den ersten von drei möglichen Einigungsversuchen ohne Ergebnis ab. Die Beratungen zur Erprobung der CCS-Technologie hat der Ausschuss erneut vertagt.
2.053 Zeichen