Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, 14. Dezember 2011, 12 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zusammen, um die Gesetze zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid, Neuordnung des Abfallrechts, Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen und Stärkung des Kinderschutzes zu beraten.
Die beiden erstgenannten befinden sich schon länger im Vermittlungsverfahren, ohne dass bisher eine Einigung zu erzielen war. Am 22. November des Jahres hatte der Ausschuss daher seine Beratungen zum CCS-Gesetz vertagt beziehungsweise den ersten Einigungsversuch zur energetischen Sanierung ohne Ergebnis abgeschlossen.
Neu im Verfahren sind die Gesetze zum Abfall-, Telekommunikations- und Kinderschutzrecht. Die Gesetze zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts sowie zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen verwies der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 25. November 2011 in das Vermittlungsverfahren. Er möchte hierdurch negative Auswirkungen auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Zusammenhang mit Abfallüberlassungspflichten mindern sowie medienpolitische Verbesserungen erreichen. Dem Bundeskinderschutzgesetz versagten die Länder die Zustimmung. Aus diesem Grund hat hierzu zwischenzeitlich die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.
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