08.02.2012

Einigung zum Abfallrecht

Der Vermittlungsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung einen Kompromiss zu dem zwischen Bundestag und Bundesrat strittigen Kreislaufwirtschaftsgesetz erzielt.

Der Einigungsvorschlag stärkt die Wettbewerbsposition der öffentlichen Entsorgungswirtschaft gegenüber privaten Abfallsammlungen. Damit kommt der Vermittlungsausschuss dem Anrufungsbegehren des Bundesrates vom 25. November 2011 entgegen. Die Länder hatten befürchtet, mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz werde die sogenannte "Rosinenpickerei" durch gewerbliche Abfallsammlungen begünstigt. Sie forderten einen fairen Ausgleich zwischen den kommunalen und den gewerblichen Entsorgungsträgern.

Der Vermittlungsvorschlag sieht bei den Überlassungspflichten für Abfälle die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorger dann nicht beeinträchtigt, wenn der gewerbliche Sammler wesentlich leistungsfähiger ist. Nach dem Bundestagsbeschluss genügte bereits die Gleichwertigkeit der Sammelleistung. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird an verschiedene Zielkriterien der Kreislaufwirtschaft wie Qualität und Effizienz geknüpft. Hierfür trägt der gewerbliche Anbieter die Beweislast.

Zugleich präzisiert der Vermittlungsvorschlag die Prüfungsvorgaben zur Leistungsfähigkeit in einigen Punkten, um den Vollzug zu erleichtern und unter anderem dem Schutz vertraglich gebundener Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Eventuelle Zusatzangebote des gewerblichen Sammlers, die nicht der Zweckbestimmung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unterliegen, sollen künftig bei der Vergleichsbetrachtung nicht berücksichtigt werden.

In einer Protokollerklärung - die allerdings nicht Bestandteil des förmlichen Einigungsvorschlags ist - kündigt die Bundesregierung eine Evaluation des Gesetzes innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten an.

Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich bereits in dieser Woche mit der Beschlussempfehlung.

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