Im Streit um die Novelle des Telekommunikationsrechts haben Vertreter von Bundestag und Bundesrat heute im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erzielt. Er intensiviert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung. Der Vermittlungsausschuss greift damit einige Forderungen der Länder aus dem Anrufungsbeschluss des Bundesrates vom 25. November 2011 auf.
Unter anderem verständigten sich die Vermittler darauf, dass die Bundesregierung künftig die Frequenzzuweisungen für die Bundesrepublik in einer Verordnung regelt, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Soweit bei den Planungen zur Frequenznutzung Belange der öffentlichen Sicherheit und Übertragungskapazitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betroffen sind, muss die Bundesnetzagentur künftig das Einvernehmen mit den Länderbehörden herstellen.
Parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren kündigte die Bundesregierung eine Änderung der Frequenzgebührenverordnung an, die zeitgleich mit der Novelle des TKG in Kraft treten soll. Beabsichtigt ist, Inhalteanbietern einen preisgünstigen Wechsel des Sendernetzbetreibers zu ermöglichen und damit den Wettbewerb zu fördern.
Außerdem sicherte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zu, bei der nächsten Vergabe von Rundfunkfrequenzen - insbesondere durch Versteigerung - mit den Ländern eine einvernehmliche Regelung über die Erlösverteilung zu erarbeiten. Der Bund sei sich bewusst, dass die Länder von einer hälftigen Verteilung der Erlöse nach Abzug der umstellungsbedingten Kosten ausgehen, heißt es in der Erklärung.
Eine weitere Protokollerklärung betrifft die Förderung des Breitbandausbaus: Bund und Länder wollen gemeinsam mit der KfW-Förderbank Vorschläge entwickeln, um die bestehenden KfW-Programme für Kommunen besser zum Breitbandausbau zu nutzen. Für Herbst 2012 ist eine Evaluation angekündigt.
Die Protokollerklärungen sind formell nicht Teil des Vermittlungsvorschlags. Sie bilden jedoch den politischen Hintergrund für die heute vorgeschlagenen Änderungen am TKG, über die Bundestag und Bundesrat voraussichtlich noch in dieser Woche beraten werden.
Wenn beide Häuser den Vermittlungsvorschlag bestätigen, könnten zahlreiche verbraucherrechtliche Verbesserungen - zum Beispiel das Verbot teurer Warteschleifen und die Preisansageverpflichtung bei Call-by-Call Dienstleistungen, der reibungslose Wechsel zu einem günstigeren Anbieter und die vertragsunabhängige Mitnahme der Mobilfunknummer sowie verschärfte Regelungen beim Datenschutz - in Kraft treten.
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