Nach achtmonatigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss haben Bund und Länder heute eine Einigung zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid erreicht: Die neue CCS-Technologie wird künftig zugelassen, allerdings auf Speicher begrenzt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt darf die Höchstspeichermenge in Deutschland 4 Millionen Tonnen nicht überschreiten. Der Kompromiss reduziert damit den Umfang der Speichermengen im Vergleich zum Bundestagsbeschluss - dort war noch eine jährliche Speichermenge von 3 Millionen und eine Gesamtspeichermenge von 8 Millionen Tonnen Kohlendioxid vorgesehen. Eine Erweiterung gibt es hingegen bei der Betreiberverantwortung nach Stillegung einer Speicheranlage: diese wird um 10 auf 40 Jahre verlängert.
Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses präzisiert zudem die Länderöffnungsklausel. Bei der Festlegung, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig bzw. unzulässig ist, müssen die Länder unter anderem geologische Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abwägen.
In einer Protokollerklärung - die allerdings nicht formeller Bestandteil der vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Empfehlung ist - weist die Bundesregierung auf die europäische Dimension der neuen Speichertechnologie hin. Sie sagt den Ländern die Förderung von Forschungsprojekten im Zusammenhang mit einem noch zu benennenden CCS-Demonstrationsprojekt zu. Damit soll die Spitzenstellung Deutschlands als Kompetenzträger europäischer CCS-Forschung ausgebaut werden.
Der heute beschlossene Einigungsvorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Voraussichtlich werden sich beide Häuser bereits in dieser Woche damit befassen.
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