Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute eine Einigung im Streit um die Unternehmensbesteuerung und das steuerliche Reisekostenrecht erzielt.
Er schlägt vor, die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln: Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Außerdem enthält die Vermittlungsempfehlung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.
Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen müssen Bundestag und Bundesrat noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich bereits in dieser Woche mit dem geänderten Gesetz.
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