12.12.2012

Einigung zur Unternehmensbesteuerung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute eine Einigung im Streit um die Unternehmensbesteuerung und das steuerliche Reisekostenrecht erzielt.

Er schlägt vor, die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln: Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Außerdem enthält die Vermittlungsempfehlung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.

Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen müssen Bundestag und Bundesrat noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich bereits in dieser Woche mit dem geänderten Gesetz.

812 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.