Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist beendet. Bund und Länder einigten sich darauf, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung trotz intensiver Vermittlungsbemühungen nicht möglich war. Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung kündigte aber in einer Protokollerklärung an, ab 2013 ein neues KfW-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich aufzulegen.
Der Vermittlungsausschuss beschloss, lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen. Sie stellt sicher, dass so genannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Regelung war erst im Bundestag an das ursprüngliche Gesetzgebungsvorhaben zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser allerdings thematisch nichts zu tun.
Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungsvorschlag noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich bereits in dieser Woche mit dem Gesetz, das wegen der umfangreichen inhaltlichen Streichungen einen neuen Titel erhält.
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