Einwohnermeldeämter dürfen persönliche Daten der Bürger künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Unternehmen weitergeben. Darauf einigten sich Bund und Länder heute nach monatelangen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.
Die vom Bundestag im Juni letzten Jahres überraschend beschlossene Widerspruchslösung, die in der Bevölkerung große Proteste ausgelöst hatte, wird aus dem Gesetz gestrichen. Eine automatische Weitergabe von Meldedaten ist damit nicht mehr möglich.
Bürger können künftig ihre Zustimmung entweder generell der Meldebehörde oder individuell einem einzelnen Unternehmen gegenüber erteilen. Die Ämter sollen stichprobenartig überprüfen, ob entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Der Vermittlungsvorschlag ergänzt zudem die Vorgaben zur Zweckbindung der Auskunft und zum Wiederverwendungsverbot, um die Bürger vor so genannten Schattenmelderegistern und Adresspooling zu schützen. So darf ein Unternehmen die Meldedaten ausschließlich für den konkreten Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Das geänderte Gesetz soll im Mai 2015 in Kraft treten.
Der heute im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss muss von Bundestag und Bundesrat noch bestätigt werden. Beide Häuser wollen sich voraussichtlich schon in dieser Woche mit den empfohlenen Änderungen befassen.
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