Der Vermittlungsausschuss hat heute einen Kompromiss zum SEPA-Begleitgesetz erzielt. Er sieht vor, die umstrittenen Regelungen zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen. Die von vielen Bürgern befürchteten finanziellen Einbußen bei aktuell auslaufenden oder gekündigten Versicherungsverträgen würden somit nicht eintreten.
Der Bundestag hatte die Neuregelung zu den Bewertungsreserven erst im November 2012 kurzfristig an einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angehängt, der ursprünglich lediglich Vorschriften zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs - SEPA - enthielt. Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, diese heftig kritisierte Einfügung nun wieder rückgängig zu machen.
Mit einer Verordnung soll die Bundesregierung zudem die freien Rückstellungen der Versicherer neu regeln, um einen besseren Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden zu schaffen. Hierbei erhalten die Länder ein Mitspracherecht.
Die unstreitigen Vorschriften zur Umsetzung eines EuGH-Urteils zu Unisex-Tarifen verbleiben nach dem Vermittlungsvorschlag im Gesetz. Sie sollen rückwirkend zum 21. Dezember 2012 in Kraft treten.
Bundestag und Bundesrat müssen die empfohlenen Änderungen noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich voraussichtlich schon in dieser Woche mit dem Vermittlungsergebnis.
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