Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schlägt vor, Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen künftig zu besteuern. Dadurch soll die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim so genannten Streubesitz erreicht werden.
Der Deutsche Bundestag wollte die Gleichbehandlung auf andere Weise herstellen: er hatte im November 2012 beschlossen, auch ausländische Kapitalgesellschaften von der Steuerlast zu befreien. Dies fand im Bundesrat jedoch keine Zustimmung.
Im Vermittlungsausschuss einigten sich Bund und Ländern heute auf die zukünftige gleichmäßige Dividendenbesteuerung in- und ausländischer Kapitalgesellschaften. Für die Vergangenheit wird ausländischen Gesellschaften die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet. Ausgenommen von der Besteuerung sind jedoch Veräußerungsgewinne.
Bundestag und Bundesrat müssen die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Beide Häuser werden sich voraussichtlich schon in dieser Woche mit dem Gesetz befassen.
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