Bund und Länder haben heute einen Kompromiss zur Abschaffung des so genannten Schienenbonus im Bundes-Immissionsschutzgesetz erzielt. Ab dem 1. Januar 2015 entfällt für neue Schienenbauprojekte die lärmschutzrechtliche Privilegierung im Genehmigungsverfahren. Für Stadt- und Straßenbahnen gilt eine längere Übergangsfrist bis zum Jahr 2019.
Der Vorschlag dient dem Interessenausgleich zwischen dem Lärmschutz einerseits und der Planungssicherheit für bereits begonnene Vorhaben andererseits.
Der Vermittlungsausschuss regt zudem eine Änderung bei der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bundes- und Landesbehörden an: Ab 2015 soll das Eisenbahn-Bundesamt verantwortlich für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes sein. Die bisher zuständigen kommunalen Behörden werden von der Aufgabe entbunden.
Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag noch bestätigen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich bereits in dieser Woche mit dem Vorschlag beschäftigen, der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 3. Mai 2013.
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