Bund und Länder haben sich heute auf Änderungen im Wettbewerbsrecht geeinigt und damit das über sechsmonatige Vermittlungsverfahren zur 8. GWB-Novelle erfolgreich beendet.
Der Kompromissvorschlag greift alle Anliegen auf, die der Bundesrat im November letzten Jahres geäußert hatte und schlägt hierzu vermittelnde Lösungen vor. So darf das Kartellamt künftig Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen zwar daraufhin überprüfen, ob sie ihre Marktmacht missbrauchen. Es muss dabei allerdings die zuständigen Aufsichtsbehörden beteiligen, also die Landesversicherungsämter für Allgemeine Ortskrankenkassen bzw. das Bundesversicherungsamt für bundesweit tätige Kassen. Gegen Entscheidungen der Kartellbehörde können sich die Krankenkassen vor den Sozialgerichten wehren. Damit schlägt der Vermittlungsausschuss eine Ausnahme vom sonst üblichen Zivilrechtsweg in Kartellstreitigkeiten vor.
Die Befugnis der Kartellbehörden bei der Preisüberwachung kommunaler Versorger wie Stadtwerke wollen die Vermittler einschränken. Sofern kommunale Anbieter als Anstalten des öffentlichen Rechts Gebühren erheben, sind sie der Wettbewerbsaufsicht entzogen.
Der Vermittlungsvorschlag stellt zudem gesetzlich klar, dass Zusammenschlüsse von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, die Folge einer kommunalen Gebietsreform sind, nicht der kartellrechtlichen Fusionskontrolle unterliegen.
Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses wird nun Bundestag und Bundesrat zur Bestätigung vorgelegt. Beide Häuser befassen sich noch in dieser Woche damit.
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