Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich heute im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss zur Strukturreform des Gebührenrechts geeinigt.
Im Bereich des Luftverkehrs bleibt es auch zukünftig bei einer bundeseinheitlichen Gebührenregelung. Die vom Bundestag im März 2013 beschlossene Trennung von Bundes- und Landesgebühren für den Luftverkehr wird wieder aus dem Gesetz gestrichen. Damit setzt der Vermittlungsausschuss eine Forderung des Bundesrates um. Die Länder führen im Bereich des Luftverkehrs die Aufgaben als Bundesauftragsverwaltung aus und hatten sich daher gegen 16 verschiedene landesgesetzliche Regelungen ausgesprochen.
Damit das geänderte Gesetz in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat den heute gefundenen Einigungsvorschlag noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich bereits in dieser Woche mit der Vorlage.
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