Die Antibiotikagabe an Tiere soll stärker als bislang vorgesehen verringert werden. Der Vermittlungsausschuss hat heute einen Einigungsvorschlag beschlossen, der eine Reihe entsprechender Anliegen des Bundesrates in eine vom Bundestag bereits im Februar beschlossene Arzneimittelnovelle übernimmt.
So soll die Mitteilungspflicht des Tierhalters zu verabreichten Antibiotika über den Mastbereich hinaus auf die Zeit der Tieraufzucht erweitert werden. Dabei soll zusätzlich auch die Nutzungsart berücksichtigt werden.
Bei erheblicher Überschreitung der bundesweiten Therapiehäufigkeit wird der Tierhalter gegenüber der Behörde verpflichtet, einen Minimierungsplan unaufgefordert vorzulegen. Zudem erhält die Behörde stärkere Befugnisse, die verringerte Antibiotikagabe gegenüber dem Tierhalter durchzusetzen. Bei wiederholten Verstößen gegen behördliche Minderungsanordnungen kann ein Betrieb nach dem Vermittlungsergebnis in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu drei Jahre lang stillgelegt werden.
Die aus der Therapieüberwachung erlangten Daten sollen über diesen Bereich hinaus auch bei Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht verwendet werden dürfen. Der Bundesrat hatte sich für eine völlige Streichung der Datenbeschränkung ausgesprochen.
Beide Häuser müssen den Kompromissvorschlag noch bestätigen. Der Deutsche Bundestag wird sich bereits in dieser Woche, der Bundesrat am 5. Juli 2013 damit befassen.
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