Nach mehrmonatigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder heute darauf verständigt, das Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags so zu belassen, wie es der Deutsche Bundestag Anfang dieses Jahres beschlossen hatte.
Die Länder verzichteten darauf, Änderungen bei den so genannten Entflechtungsmitteln - Bundesmittel für Hochschulen, Straßen- oder Wohnungsbau - in das Gesetz aufzunehmen. Mit diesem Ziel hatte der Bundesrat im März 2013 den Vermittlungsausschuss angerufen.
Hintergrund für den Verzicht ist, dass die Bundesregierung am 24. Juni 2013 eine neue Regelung der Entflechtungsmittel in den Gesetzentwurf zum Aufbauhilfefonds für die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe integriert hat. Dieser soll in den nächsten Tagen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Das Gesetz zur Umsetzung des Fiskalvertrags bleibt nach dem heutigen Vorschlag des Vermittlungsausschusses unverändert. Es wird nicht mehr dem Deutschen Bundestag, sondern nur noch dem Bundesrat zur abschließenden Behandlung am 5. Juli 2013 vorgelegt.
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