Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromiss zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe erzielt. Die ursprünglich vom Bundestag beschlossene Regelung zur Kostenerstattung zwischen Bund und Ländern wird wieder gestrichen. Damit kommt der Vermittlungsausschuss einem Wunsch des Bundesrates nach, der den vorgesehenen Ausgleich für die Kosten bei Einreisen minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge als unklar und interpretationsbedürftig kritisiert hatte. Ein neues Kostenausgleichsverfahren soll zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.
Die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene Änderung muss noch von beiden Häusern bestätigt werden. Der Bundestag wird sich bereits diese Woche, der Bundesrat voraussichtlich am 5. Juli 2013 damit befassen.
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