26.06.2013

Einigung zu Haftungsfragen für Bad Banks

Bundestag und Bundesrat haben nach einem zügigen Vermittlungsverfahren heute einen Kompromiss zur Haftung ländergestützter Bad Banks für toxische Papiere ehemaliger Landesbanken erzielt. Er stellt ausdrücklich klar, dass eine angemessene Garantie vorliegt, wenn ein Land allein oder gemeinsam mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds unbegrenzt für den Ausgleich von Verlusten der Bad Bank haftet. Dies ist wichtig für die Frage, wie viel Eigenkapital bei bestimmten Geschäften unterlegt werden muss. Die Klarstellung macht deutlich, dass es bei der bisherigen Verwaltungspraxis zur Risikobewertung bleiben kann.

Der Vermittlungsvorschlag kommt dem Wunsch des Bundesrates aus dessen Anrufung vom 7. Juni 2013 entgegen. Er macht damit den Weg frei für verschärfte Eigenkapitalregeln für Banken in Umsetzung der "Basel III-Vorschriften". Das Gesetz, das auch die Bonuszahlungen für Banker begrenzt, soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag noch bestätigen. Der Bundestag befasst sich voraussichtlich noch in dieser Woche damit, der Bundesrat am 5. Juli 2013.

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