Die Vermittlungsbemühungen zwischen Bund und Ländern zum Eisenbahnregulierungsgesetz sind erfolglos geblieben.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beendete heute das Verfahren nach drei Einigungsversuchen ohne Ergebnis. Damit bleibt das Gesetz unverändert. Es sieht unter anderem eine stärkere Aufsicht der Bundesnetzagentur über die "Schienenmaut" und eine verschärfte Haftung von Zugherstellern vor. In seiner Anrufung am 7. Juni 2013 hatte der Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert, um die 1993 begonnene Bahnreform erfolgreich fortzuführen.
Der Bundesrat entscheidet nun am 5. Juli 2013 abschließend über die Zustimmung zu dem unveränderten Gesetz.
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