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Ob Bund und Länder eine Verständigung über die geplanten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz finden, bleibt offen. Am 26. April 2017 vertagte sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag unter Einsetzung einer Arbeitsgruppe.
Hintergrund
Der Bundesrat hatte dem Asylbewerberleistungsgesetz am 16. Dezember 2016 nicht zugestimmt. Das vom Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedete Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte eigentlich bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Die Bundesregierung rief am 21. Dezember 2016 den Vermittlungsausschuss an, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen.