01.03.2019

Verhandlungserfolg Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Grundgesetzänderung

Foto: Manuela Schwesig und Hermann Gröhe vor der Pressewand Vermittlungsausschuss

Der Vorsitzende des VA, Hermann Gröhe, und seine Stellvertreterin, Manuela Schwesig, berichten über das Vermittlungsergebnis

© Bundesrat

Bund und Länder haben sich auf eine Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich geeinigt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss am 20. Februar 2019 einen Kompromissvorschlag.

Danach könnte der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Auch unmittelbar damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden könnten nach der vorgeschlagenen Neufassung des Artikels 104c des Grundgesetzes finanziert werden. Die im Bundestagsbeschluss von Dezember 2018 enthaltene und umstrittene Formulierung, die Finanzhilfen „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ zu gewähren, wurde gestrichen.

Kontrollrechte geklärt

Bei den bis zuletzt streitigen Kontrollrechten des Bundes über die Verwendung der Gelder erreichte der Vermittlungsausschuss ebenfalls eine Einigung. Nach seinem Vorschlag dürfte die Bundesregierung im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen, um die zweckentsprechende Mittelverwendung zu gewährleisten. Im Übrigen bleiben die in dem Bundestagsbeschluss enthaltenen Kontrollrechte unverändert.

50:50 Regelung gestrichen

Ein weiterer Aspekt des Kompromissvorschlages betrifft die finanzielle Beteiligung der Länder an den künftigen Bundesprogrammen im Bildungsbereich, sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs. Hierzu bestimmt der vorgeschlagene Artikel 104b des Grundgesetzes, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereit gestellt werden. Der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext sah vor, dass sich die Länder immer in gleicher Höhe wie der Bund beteiligen müssen.

Amtierender Vorsitzende Hermann Gröhe, MdB, zeigte sich optimistisch:

Der derzeit amtierende Vorsitzende des Vermittlungsausschusses Hermann Gröhe, MdB, zeigte sich unmittelbar im Anschluss an die Sitzung optimistisch:

„Der Vermittlungsausschuss hat seine Verhandlungsfähigkeit wieder einmal bewiesen. In kurzer Zeit haben wir ein gutes Ergebnis erzielt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Kompromiss in Bundestag und Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit findet. Besonderer Dank gilt den beiden Verhandlungsführern, Frau Staatsministerin Doris Ahnen, Rheinland-Pfalz, und Andreas Jung, MdB, die es geschafft haben, in nur drei Sitzungen der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe wesentliche Kompromisslinien auszuloten. Damit können nun die vorgesehenen Milliarden aus dem Bundeshaushalt schon bald fließen und den Schulen in unserem Lande zu Gute kommen.“

Noch erforderlich: Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundesrat

Jetzt muss der Bundesrat dem Kompromissvorschlag noch zustimmen. Da es um eine Grundgesetzänderung geht, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Abstimmung ist für den 15. März 2019 geplant. Der Bundestag hat dem Kompromissvorschlag bereits am 21. Februar 2019 zugestimmt: 574 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung dafür. Für die auch im Bundestag notwendige Zweidrittelmehrheit brauchte es 473 Stimmen.

www.vermittlungsausschuss.de

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