Zensusgesetz 2021
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Bund und Länder haben sich heute im Vermittlungsverfahren zur Volkszählung 2021 geeinigt: sie schlagen vor, den Bundestagsbeschluss zum Zensusgesetz in mehreren Punkten zu verändern. Die Empfehlungen betreffen vor allem die Kostenaufteilung und die Umsetzung des registergestützten Zensus in der Praxis.
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss von Bundestag und Bundesrat noch bestätigt werden – die Beratungen in beiden Häusern könnten bereits in dieser Woche auf der Tagesordnung stehen.
Bundesbeteiligung an den Kosten
Nach dem Kompromissvorschlag beteiligt sich der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro an den Kosten, die den Ländern für Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung entstehen. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Finanzzuweisung von 415 Millionen gefordert - der Bundestag in seinem Beschluss allerdings keine Regelung dazu getroffen.
Steuerfreie Aufwandsentschädigung für Interviewer
Die so genannten Erhebungsbeauftragten erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die auf Sozialleistungen oder Renten nicht angerechnet wird. Dadurch sollen Behörden leichter Personen rekrutieren können, die Interviews oder Feststellungen zur Gebäudezählung vor Ort durchführen.
Antworten per Brief auch portofrei möglich
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskünfte nicht online abgeben wollen, können die Erhebungsbögen auch per Brief zurücksenden – sie müssen dafür kein Porto zahlen. Dies soll zur Akzeptanz der Befragung in der Bevölkerung beitragen.
Zusammenarbeit der Behörden präzisiert
Weitere Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses betreffen die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern bei Prüfung und Auswertung der gesammelten Daten. So wird das Statistische Bundesamt verpflichtet, den Landesämtern Daten in bestimmter Form zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, die statistischen Bedarfe der jeweiligen Ämter in deren Zuständigkeitsbereich zu decken.
Was das Zensusgesetz regelt
Das vom Bundestag im Juni 2019 verabschiedete Gesetz schafft die Rechtsgrundlage für die Durchführung der Volkszählung 2021. Geplant sind Bevölkerungszählung, Gebäude- und Wohnungszählung, Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis sowie Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen.
Registergestützte Erhebung
Wie schon der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2021 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind, heißt es in der Gesetzesbegründung. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, sind auch ergänzende primärstatistische Befragungen der Bevölkerung vorgesehen.
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