© Bundesrat | Dirk Deckbar
Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 27. Mai 2020 auf Änderungen am Geologiedatengesetz geeinigt. Damit schlossen sie das Vermittlungsverfahren innerhalb weniger Tage ab:
Die Bundesregierung hatte am 20. Mai 2020 das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss am 15. Mai 2020 keine Zustimmung in der Länderkammer erhielt.
Sicherung - Übermittlung - Veröffentlichung
Das Gesetz enthält die Verpflichtung der Behörden, solche geologische Daten zu sichern, die unter anderem als Grundlage für die Suche nach einem sicheren Endlager für Atommüll sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Die Daten sollen dauerhaft für geologische Aufgaben des Bundes und der Länder verfügbar sein. Dazu regelt der Bundestagsbeschluss die Übermittlung und zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung der Daten.
Konsens im Vermittlungsverfahren
Der Vermittlungsausschuss schlägt Änderungen am Bundestagsbeschluss vor, um noch deutlicher klarzustellen, dass die Transparenz der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist.
Bestätigung - Verkündung - Inkrafttreten
Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 29. Mai 2020 bestätigt. Der Bundesrat stimmte dem entsprechend geänderten Gesetz am 5. Juni 2020 zu. Mit der Bestätigung beider Häuser ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
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