Blick in den Saal des Vermittlungsausschusses
© Bundesrat | Frank Bräuer
In der letzten Legislaturperiode ist der Vermittlungsausschuss zu sieben vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen angerufen worden. Jetzt ist ein Bericht über die Tätigkeit des gemeinsamen Gremiums von Bundestag und Bundesrat in dieser Zeit erschienen. Er enthält eine übersichtliche Darstellung der einzelnen Vermittlungsverfahren.
Alle Verfahren abgeschlossen
Der Vermittlungsausschuss trat in der Zeit vom 24. Oktober 2017 bis zum 26. Oktober 2021 an sieben Tagen zusammen. Viermal hatte der Bundesrat das Gremium angerufen, dreimal die Bundesregierung. Alle Vermittlungsverfahren wurden in der Wahlperiode abgeschlossen.
Umfassende Übersicht
Der veröffentlichte Bericht beschreibt die einzelnen Vermittlungsverfahren in der aus den vergangenen Wahlperioden bekannten Systematik. Neben einer Zusammenfassung der Anrufungsziele und der Ergebnisse der Verfahren enthält die Übersicht Bemerkungen zum Ablauf des jeweiligen weiteren Gesetzgebungsgangs in Bundestag und Bundesrat. Die einschlägigen Bundestags- bzw. Bundesratsdrucksachen sind aufgeführt.
Allgemeine Informationen
Dieser Einzelübersicht sind allgemeine - aktualisierte - Ausführungen zur Stellung, zur Aufgabe, zur Zusammensetzung, zum Vermittlungsverfahren und zum Gesetzgebungsgang vorangestellt. Weiterhin finden sich dort statistische Angaben zur Anrufung seit der ersten Wahlperiode sowie eine Auswertung der Ergebnisse und Besonderheiten der Vermittlungstätigkeit in der 19. Wahlperiode. Die zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses schließt den Bericht ab.
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