Er setzte damit seine am 19. Januar 2011 vertagten Beratungen fort und schlug mehrheitlich konkret ausformulierte Änderungsvorschläge zu dem Gesetz vor. Hierüber könnten am kommenden Freitag Bundestag und Bundesrat abstimmen. Ob die Vorschläge die abschließend erforderliche Mehrheit im Bundesrat erreichen, ist fraglich. Hier verfügen die dem Regierungslager nahestehenden Länder nämlich nur über 34 Stimmen und verfehlen damit knapp die erforderliche Zahl von 35.
Wer verhandelt im Vermittlungsausschuss eigentlich mit wem?
Sitzung des Vermittlungsausschusses
© Bundesrat | 2011
Vorsitzende des Ausschusses sind seit der Konstituierung Bürgermeister Jens Böhrnsen (Bremen/SPD) und der Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl (CDU), die sich im Vorsitz vierteljährlich abwechseln und einander vertreten.
Insgesamt entsenden Bundestag und Bundesrat je 16 Mitglieder in den Ausschuss. Die vom Bundestag zu wählenden Mitglieder werden im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen in den Ausschuss berufen. Das hierfür erforderliche mathematische Umrechnungsverfahren legt der Bundestag im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie fest. Auf Bundesratsseite bestellt jedes Land ein Regierungsmitglied.
Für die politische Zusammensetzung der Gruppe des Bundesrates bedeutet dies zurzeit konkret, dass zehn Mitglieder der CDU/CSU und fünf der SPD angehören. Ein Mitglied ist parteilos. Es handelt sich hierbei um den Berliner Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum.
Die Gruppe der vom Bundestag entsandten Mitglieder setzt sich aus sieben Abgeordneten der CDU/CSU, vier der SPD, jeweils zwei der FDP und Linken sowie einem Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses
© Bundesrat