Wer zahlt für energetische Sanierungsmaßnahmen?
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, beschäftigt den Ausschuss bereits seit einem dreiviertel Jahr. Hauseigentümer und Handwerk warten auf einen Abschluss des Verfahrens, da bisher unklar ist, in welchem Umfang energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzbar sind.
Die Bundesregierung verspricht sich von den Steuererleichterungen eine Reduzierung des Energie- und Wärmeverbrauchs und will damit den klimapolitischen Zielen - Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent - einen Schritt näher kommen. Die Länder haben dem Vorhaben ihre Zustimmung verweigert, weil sie erhebliche Einnahmeausfälle befürchten.
Reduzierung der Strompreise oder Erhalt von Arbeitsplätzen
Vermittlungsausschuss tagt
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Mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien Gesetzes will die Bundesregierung die finanzielle Förderung der Solarenergie kappen.
Solaranlagen haben sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt und ihr Ausbau schreitet rasant voran. Die Einspeisevergütung, die für Strom aus solarer Strahlungsenergie gezahlt werde, führe zu hohen Strompreisen beim Verbraucher. Dem wolle man mit einer abgesenkten Vergütung entgegentreten.
Der Bundesrat hat zu diesem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, da viele Länder einen Niedergang der Solarindustrie und damit den Verlust tausender Arbeitsplätze befürchten.
Steuerentlastungen in Zeiten notleidender Landeshaushalte
Auch dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert, da die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen nicht von den ohnehin engen Budgets der Länderhaushalte aufgefangen werden können. Das im Bundesrat zustimmungsbedürftige Gesetz sieht zum einen eine Erhöhung des Grundfreibetrags um ca. 350 Euro vor und zum anderen eine Anpassung des Steuertarifs, die dazu führen soll, dass nicht jede Lohnerhöhung gleich von höheren Steuerzahlungen getilgt wird.
Auch die Mediation bedarf der Vermittlung
Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation soll eine umfassende rechtliche Grundlage für Mediationsverfahren geschaffen werden.
Vermittlungsausschuss tagt
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Mediation im engeren Sinne soll nach dem vom Bundestag einstimmig verabschiedeten Gesetz jedoch in erster Linie außergerichtliche Mediation sein. Die bisher praktizierten Modelle der gerichtsinternen Mediation sollen in ein erweitertes Güterichterkonzept überführt werden. Dagegen wenden sich die Länder und haben mit breiter Mehrheit den Vermittlungsausschuss zu diesem Einspruchsgesetz angerufen. Sie fordern ein deutliches Bekenntnis zur gerichtsinternen Mediation, die sie mit großem Aufwand und hohen Kosten erfolgreich an ihren Gerichten eingeführt haben.
Wo speichern wir CO2 und wer ist für den Gesundheitsschutz an den Außengrenzen zuständig?
Neben diesen vier Gesetzen stehen auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses zwei weitere Themen: die Einhaltung internationaler Gesundheitsvorschriften und die Kohlendioxid-Speicherung. Dabei geht es zum einen um die Frage, ob und inwieweit in Deutschland Kohlendioxid in unterirdischen Lagern gespeichert werden soll.
Beim Gesetz zur Umsetzung Internationaler Gesundheitsvorschriften entzündet sich der Streit zwischen Bund und Ländern daran, wer die Kosten für die an Flughäfen und Häfen erforderlichen technischen Vorkehrungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten tragen soll.