Der Bundesrat hatte dem Gesetzesbeschluss des Bundestages in seiner Plenarsitzung am 15. Mai die Zustimmung versagt. Die Bundesregierung hat daraufhin am 20. Mai den Vermittlungsausschuss angerufen.
Zur Einhaltung der derzeit geltenden Abstands- und Hygienevorschriften kommt der Vermittlungsausschuss ausnahmsweise im Plenarsaal zusammen.
Was das Geologiedatengesetz vorsieht
Das Geologiedatengesetz soll das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ablösen. Es enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern, damit sie dauerhaft für die geologischen Aufgaben von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem vereinheitlicht es die Pflichten zur Übermittlung solcher geologischer Daten, die für eine transparente Standortauswahl eines Atommüllendlagers sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Auch die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell regelt das Gesetz.