Vermittlungsverfahren Vermittlungsausschuss berät über Bestandsdatenauskunft

Unterlagenmappe des Vermittlungsausschusses

© Bundesrat | Dirk Deckbar

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 24. März 2021 mit der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft befassen: Am 24. Februar 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zum Bestandsdatenauskunft-Gesetz zu verlangen.

Die Neureglung zum Gesetz war vom Bundestag Ende Januar beschlossen worden, hat im Bundesrat jedoch nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten (BundesratKOMPAKT vom 12. Februar 2021).

Da das Gesetz der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten.

Stand 18.03.2021

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